Unter Feldabgabe versteht sich die Erlaubnis zur Aufsuchung eines Feldes für gewerbliche Zwecke. Förderabgaben betreffen die Förderung von Bodenschätzen. Rechtliche Grundlagen bilden Verordnungen, welche sich je nach Bundesland unterscheiden und immer wieder aktualisiert werden.
Die Anwendung Feldes- und Förderabgabe unterstützt Antragsteller sowie Antragbearbeiter und kann in vorhandene Datenmanagement- als auch Haushaltssysteme eingebunden werden.
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